Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Altenbrand Datentechnik GmbH
Die von uns verwendeten AGB finden ausschließlich Anwendung auf Verträge, für die deutsches Recht gilt und die mit Kunden abgeschlossen werden, die Unternehmer/innen sind. Ein/e Unternehmer/in ist, wer bei Abschluss eines Vertrages mit uns in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir tragen im folgenden die Bezeichnung Verkäuferin; der Kunde trägt die Bezeichnung Käufer.
Mit der Einbeziehung von AGB des Käufers in den Vertrag der Parteien ist die Verkäuferin nicht einverstanden, soweit diese von denen der Verkäuferin abweichen. Mit dem Vorrang von AGB des Käufers ist die Verkäuferin ebenfalls nicht einverstanden, soweit dies in den AGB des Käufers vorgesehen ist und dessen AGB von denen der Verkäuferin abweichen.
1. Eigentumsvorbehalt:
Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung des der Verkäuferin gegen den Käufer aus diesem Vertrag zustehenden Anspruches auf Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin.
2. Gewährleistung:
a. Es gelten wegen der Ansprüche gegen die Verkäuferin bei einem Mangel der Ware die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn die Verkäuferin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person haftet, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer Geschäftsführer, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. In sonstigen Fällen verjähren die Ansprüche gegen die Verkäuferin wegen eines Mangels der Ware auf Nacherfüllung, auf Schadensersatz und auf den Ersatz der vergeblichen Aufwendungen in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht, wenn
aa. dem Käufer der Mangel arglistig verschwiegen worden ist oder das Vorhandensein einer tatsächlich nicht vorhandenen Beschaffenheit der Ware arglistig vorgespiegelt worden ist;
bb. die die Verkäuferin dem Käufer gegenüber eine Garantie für eine oder mehrere Beschaffenheiten der Ware oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat;
cc. die Verkäuferin gesetzlich verpflichtet ist, für den Gegenstand der Haftung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder ein solches Vorgehen üblich ist;
dd. die Verkäuferin, ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dieses enttäuscht haben oder
ee. die Verkürzung der Verjährungsfrist eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt oder der Verkürzung der Verjährungsfrist unabdingbare gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.
3. Haftung:
a. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Verkäuferin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person haftet, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer Geschäftsführer, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. In sonstigen Fällen haftet die Verkäuferin bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypisch vorhersehbare Vermögensschäden, wenn sie, ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wesentliche Vertragspflichten verletzen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn
aa. die Verkäuferin eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko im Hinblick auf den Gegenstand der Haftung übernommen hat;
bb. die Verkäuferin, ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dieses enttäuscht haben;
cc. die Verkäuferin gesetzlich verpflichtet ist, für den Gegenstand der Haftung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder ein solches Vorgehen üblich ist oder
dd. die die Beschränkungen eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen oder ihnen unabdingbare gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.
Unberührt von den Haftungsbeschränkungen bleiben die Rechte des Käufers, sich wegen einer von der Verkäuferin zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen.
Vorstehende Ausführungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
4. Sonstiges:
Einseitige Anzeigen oder Erklärungen des Käufers gegenüber der Verkäuferin sind schriftlich, als Telefax oder als E-Mail abzugeben, es sei denn,
aa. zwischen den Parteien ist eine Form individuell vereinbart;
bb. es handelt sich um datenschutzrechtliche Anzeigen oder Erklärungen des Käufers oder
cc. dem Formerfordernis nach diesen AGB stehen unabdingbare gesetzliche Vorschriften entgegen.

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